Notarzt-Gebühren vorläufig vom Tisch – Wie geht es weiter?

Die Diskussion um die Rettungsdienstgebühren im Landkreis Teltow-Fläming hat in den vergangenen Wochen hohe Wellen geschlagen. Als Bürgermeisterkandidat für Luckenwalde habe ich mich intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt und viele Rückmeldungen aus der Bevölkerung erhalten.
Gordon
March 22, 2025
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Aktualisierung zu den Rettungsdienstgebühren

In den vergangenen Tagen habe ich in einem Interview meine Bedenken und Ansichten zu den geplanten Gebühren geäußert. Nun gibt es eine wichtige Aktualisierung: Der Vorsitzende des Kreistages, Denny Eichelbaum, hat signalisiert, dass es vorerst keine Gebühren geben wird. Dies ist zunächst eine Erleichterung für die Bürgerinnen und Bürger, die sich Sorgen um zusätzliche finanzielle Belastungen gemacht haben.

Vorläufige Entscheidung

Doch ich möchte betonen, dass diese Entscheidung nur vorläufig ist. Die Landrätin, Frau Kornelia Wehlan, hat zwar klargestellt, „… dass der Landkreis vorerst keine Gebühren für Rettungsdiensteinsätze erheben wird …“, aber das wird ganz sicher nicht dauerhaft so bleiben, da der Haushalt des Landkreises unter erheblichem Druck steht. Es ist absehbar, dass dieses Thema uns erneut beschäftigen wird.

Normenkontrollklage im Sommer

Im Sommer dieses Jahres wird eine Normenkontrollklage vor dem Oberverwaltungsgericht gegen die Dienstgebührensatzung 2020 aus Teltow-Fläming verhandelt. Das Urteil soll mehr Klarheit schaffen. Ich persönlich hoffe, dass für die Bürgerinnen und Bürger kein „Negativurteil“ gefällt wird. Allerdings gehe ich davon aus, dass das Oberverwaltungsgericht den Krankenkassen entsprechen wird, da auch diese unter finanziellem Druck stehen.

Was bedeutet eigentlich diese Normenkontrollklage?

Diese Normenkontrollklage beim Oberverwaltungsgericht (OVG) ist ein Verfahren, bei dem die Gültigkeit von Rechtsnormen überprüft wird. In diesem Fall geht es darum, ob die Dienstgebührensatzung 2020 des Landkreises Teltow-Fläming rechtmäßig ist. Der Landkreis hat diese Klage eingereicht, um die Festlegung willkürlicher Festbeträge durch die Krankenkassen anzufechten.

Die Krankenkassen haben die Leistungspflicht zur Kostenübernahme für Rettungsdienstleistungen auf Festbeträge begrenzt, was der Landkreis als unrechtmäßig ansieht. Das OVG prüft nun, ob diese Begrenzung mit dem geltenden Recht vereinbar ist. Sollte das Gericht die Satzung des Landkreises für ungültig erklären, könnte dies weitreichende Auswirkungen auf die Finanzierung und Gebührenstruktur der Rettungsdienste haben.

Handlungsdruck und zukünftige Entwicklungen

Wir haben also einen Handlungsdruck sowohl vonseiten des Landkreises als auch der Krankenkassen. Unterschiedliche Interessensphären führen zu einer Auseinandersetzung vor dem Oberverwaltungsgericht. Ich habe keine große Hoffnung, dass dieses Thema endgültig vom Tisch ist. Ich denke, dass dieses Thema uns alle nochmals eingehend beschäftigen wird. Das Problem ist bislang nicht gelöst, es ist erst einmal beiseitegeschoben worden. Ich habe das Gefühl, dass sowohl von der einen als auch von der anderen Seite das zukünftige Gerichtsurteil als legitimes „Versteck“ genutzt wird, um Kostenbeteiligungen der Bürgerinnen und Bürger abschließend politisch und gesetzlich rechtfertigen zu können. Am Ende könnten die Bürger für eine desolate Haushaltspolitik der Kassen und Verwaltungen zur Kasse gebeten!

Bleiben Sie informiert

Ich werde den vollständigen Bericht aus der Märkischen Allgemeinen Zeitung (MAZ) in meinen sozialen Netzwerken und hier in meinem Blog teilen, damit jeder die Details nachlesen kann. Es ist wichtig, dass wir als Gemeinschaft informiert bleiben und uns auf mögliche zukünftige Entwicklungen vorbereiten.

Bericht von der MAZ vom 18.03.2025 von Klara Niederbacher

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